Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Straßberg ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.strassberg.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

a) Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

a.) Derzeit teilweise noch nicht barrierefrei sind Formulare, Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei umgewandelt. Die Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in
Anspruch.

Ihren Ansprechpartner zu Belangen bezüglich barrierefreien PDF-Dateien finden Sie hier:

Bürgermeisteramt Straßberg
Lindenstraße 5
72479 Straßberg
Herr Markus Zeiser
Telefon 07434 9384-0
E-Mail: info@strassberg.de

b.) Weitere Inhalte in Form von Gebärdesprachenvideos werden zur Zeit erarbeitet und nachgereicht.

c.) Bei Nutzung über ein Smartphone treten kleine Einschränkung in der Bedienung auf. Diese sind rein technisch durch die Art der Smartphones bedingt.

d.) HTML- Strukturelemente für Überschriften: Die Überschriften auf der Webseite sind in der Regel im gängigen h- Format gekennzeichnet. Die korrekte Reihenfolge der Überschriften wird teilweise aus Layoutgründen nicht eingehalten. Die Überschriften- Struktur auf der Webseite wird nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet. (gemäß Prüfschritt 1.3.1a HTML- Strukturelemente für Überschriften der BITV / WCAG- Selbstbewertung)

e.) Gliederung der Inhalte: Eine für Assistenzsysteme gut auslesbare Gliederung auf den Seiten wird aktuell kontrolliert und überarbeitet.

f.) Aussagekräftige Linktexte: Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet. (gemäß Prüfschritt 2.4.4a Aussagekräftige Linktexte der BITV / WCAG- Selbstbewertung)

g.) Leichte Sprache: Derzeit sind auf der Website allgemeine Hinweise in leichter Sprache zu finden. Für weitere relevante Bereiche werden schrittweise Informationen in leichter Sprache aufbereitet.

2.1 Unverhältnismäßige Belastung

a.) Videos in Gebärdensprache: Auf Inhalte in Gebärdensprache wird aus Ressourcengründen verzichtet. Das Angebot aller Videos in Gebärdensprache steht in einem unverhältnismäßig hohen Aufwand gegenüber dem Nutzen.

b.) Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften: Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.09.2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung. Die letzte Überprüfung wurde am 17.09.2026 vorgenommen.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns eine E-Mail oder einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung an folgende Kontaktdaten:

Bürgermeisteramt Straßberg
Lindenstraße 5
72479 Straßberg
Herr Markus Zeiser
Telefon 07434 9384-0
E-Mail: info@strassberg.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.