Familie & Bildung
Ein Familienfreundlicher Ort mit vielen Angeboten für die ganze Familie, von Jung bis Alt.
Bauen & Wohnen
Familienfreundliche Bauplätze im Herzen der Gemeinde Straßberg.
Öffnungszeiten & Kontakt
Fundbüro
Entgegennahme von Fund- bzw. Verlustanzeigen sowie Entgegennahme/Ausgabe von Fundsachen
Wird eine Sache gefunden, von der angenommen werden kann, dass sie jemand verloren hat, muss dies dem Fundbüro der Gemeindeverwaltung Straßberg gemeldet werden, damit die Fundsache dem/der Eigentümer/in zurückgegeben werden kann.
Die Fundsachen werden erfasst. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate. Sind diese verstrichen wird die Fundsache an den/die Finder/-in herausgegeben, nicht abgeholte Fundsachen werden versteigert oder vernichtet. Der Termin der Versteigerung der Fundsachen wird im Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht oder kann im Fundbüro erfragt werden.
Fundsachen können im Bürgerbüro im Rathaus EG Zimmer 4, Telefon 07434/9384-0 abgeholt werden.
Fundtiere sind beim Tierheim in Tailfingen abzugeben !
Der Landkreis hat mit dem Tierheim in Tailfingen eine Vereinbarung abgeschlossen, dass alle Fundtiere der Gemeinden vom Tierheim in Tailfingen aufgenommen werden. Dies betrifft auch verletzte Fundtiere die dort tierärztlich versorgt werden müssen. Das Tierheim ist unter der Telefonnummer 07432/7533 zu erreichen. Dies gilt auch am Wochenende. Die Fundtiere können im Tierheim in Tailfingen, Im Schalkental 6 abgegeben werden. Nachdem die Gemeinde über die Kreisumlage ihren Kostenanteil für die Fundtiere bezahlt, werden bei Abgabe von Fundtieren bzw. Behandlungen bei anderen Stellen keine Kosten von der Gemeinde übernommen.
Achtung
Wildtiere sind keine Fundtiere! Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, müssen vor Ort bleiben und sind dem Jagdausübungsberechtigten zu melden. Nur dieser darf sich tote und verletzte Tiere aneignen. Im Zweifelsfall ist die Polizei oder Gemeindeverwaltung zu informieren.
Eine Zuwiderhandlung ist eine Straftat der Jagdwilderei nach § 292 StGB.