Gemeinde Zollernalbkreis

Öffnungszeiten & Kontakt

Straßberg

Öffentliche Versorgung

Eine gute Infrastruktur gewährleistet in Straßberg, mit seinem Ortsteil Kaiseringen,  die Versorgung mit allen wichtigen Dingen des täglichen Lebens.

 

 

Arzt Praxen

  • Dr. med. Spengler; Kirchstraße 15; 72479 Straßberg ; Tel.: 07434/2555
  • Dr. med Wochner; Hanfgarten 5; 72479 Straßberg ; Tel.: 07434/91004

 

Physiotherapeuten

  • Andreas Gut; Gartenstraße 1, 72479 Straßberg; Tel.: 07434/7390456
  • Schadel & Grabbe; Reha-Sport-Gymnastikzentrum GbR; Kreuzsteig 2; 72479 Straßberg ;  Tel.: 07434/31254

 

 

Wasser & Abwasser

Wasserversorgung

 

Die Gemeinde Straßberg versorgt die Bevölkerung mit Eigenwasser. Dieses wird aus dem rund 50 m tiefen Bohrbrunnen „Kesseleweg“ mit 60 cm Durchmesser mittels zweier Unterwasserpumpen, die wechselweise betrieben werden, über eine Ultrafiltrationsanlage zu einem Zwischenbehälter mit 7.000 Liter Inhalt im Wasserwerk „Burgstrasse“ gefördert. Die Pumpenleistung beträgt je Unterwasserpumpe 10 l/s. Die beiden Pumpen hängen in rund 26 m Tiefe. Die im Wasserwerk installierte Ultrafiltrationsanlage besteht aus 8 Filtermodulen des Typs x-Flow-Aquaflexsystem mit insgesamt 40 m² Membranfläche. Nach der Passage des Wassers durch die Ultrafiltrationsanlage wird als Transportchlorung Chlorgas in einer Menge von etwa 0,1 mg/l zudosiert.

Über zwei im Wechsel betriebene Pumpen mit je 10 l/s Förderleistung wird das aufbereitete Wasser aus dem Zwischenbehälter gesaugt und zum Niederzonenbehälter gefördert. Vom Niederzonenbehälter mit einer maximalen Wasserspiegellage von 723 mü.NN, der aus zwei Wasserkammern mit je 110 m³ Speicherinhalt besteht, wird dann das Niederzonenversorgungsnetz mit Trinkwasser versorgt.

Im Rohrkeller des Niederzonenbehälters sind ebenfalls zwei im Wechsel betriebene Pumpen aufgestellt. Diese fördern Trinkwasser aus dem Niederzonenbehälter in den zweikammerigen Hochzonenbehälter mit je 300 m³ Inhalt und der maximalen Wasserspiegellage von 760 mü.NN. Aus diesem Behälter wird dann das Hochzonenversorgungsnetz mit Trinkwasser versorgt.

 

 

Abwasserbeseitigung

 

Die Abwasserbeseitigung umfasst neben der Reinigung des in die Kanalisation eingeleiteten Schmutz- und Regenwassers auch beispielsweise die Instandhaltung des öffentlichen Kanalnetzes, der Kläranlage sowie der Regenwasserentlastungsanlagen.

 

 

Verbrauchsgebühren:

 

  • Wasserzins je cbm 2,10 €
  • Schmutzwassergebühr je cbm 2,80 €
  • Niederschlagswassergebühr je qm 0,25 €

 

Untersuchungsergebnisse TrinkwV Parameter Gruppe B - hier klicken!

 

Zählerstanderfassung

Wasser
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Wasser
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Energieversorgung

Abfallentsorgung

ENERGIEVERSORGUNG
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Für die Abfallentsorgung im Zollernalbkreis ist das Abfallwirtschatsamt des Landratsamtes Zollernalbkreis verantwortlich.

 

Abfallwirtschaftsamt

Hirschbergstraße 29

72336 Balingen

E-Mail: abfall@zollernalbkreis.de

Telefon: 07433 / 92 - 1320

Fax: 07433 / 92 – 1666

 

 

http://www.zollernalbkreis.de/,Lde/Startseite/Verwaltung/Abfallwirtschaft.html

 

 

Nahverkehr

NAHVERKEHR
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Holzlagerplatz

Antrag für einen Holzlagerplatz - Hier klicken

 

Lageplan - Hier klicken

 

 

Benutzungsbedingungen

 

  1. Die Lagerflächen werden von der Gemeinde auf Antrag zugewiesen und pachtweise jeweils für 1 Jahr zur Verfügung gestellt. Sofern die Lagerfläche am Ende des Pachtjahres mit Holz belegt ist, verlängert sich die Pachtzeit automatisch.
  2. Das Pachtjahr beginnt am 1. April und endet am 31. März.
  3. Die Zuteilung / Rückgabe des Brennholzlagerplatzes ist bei der Gemeinde zu beantragen.
  4. Sofern die Lagerflächen nicht mehr zur Brennholzlagerung benützt werden, sind diese unverzüglich der Gemeinde zurückzugeben. Im Einzelfall hat die Gemeinde ein Kündigungsrecht mit 4 Wochen zum Monatsende. Holz-, Rinden- und Planenreste sind nach Beendigung der Benutzung ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Platz ist sauber zurückzugeben.
  5. Die Wege dürfen nicht mit Lastwagen oder sehr schweren Traktoren befahren werden.
  6. Es ist nur die Lagerung von Brennholz in einer Länge von max. 1 Meter zulässig
  7. Das aufgeschichtete Holz (Holzstapel) darf höchstens 2 Meter hoch sein.
  8. Die Abdeckung des Brennholzes ist nur mit witterungsbeständiger Folie oder Plane erlaubt. Bei Beendigung ist diese ordnungsgemäß zu entsorgen. Sonstige feste ständige Dachkonstruktionen sind nicht zulässig.
  9. Die Erstellung von baulichen Anlagen jeglicher Art sind nicht zulässig.
  10. Die Abdeckung des Brennholzes ist so zu sichern, dass sich diese nicht durch den Wind oder Sog vorbeifahrender Züge (beim Holzlagerplatz Braunhalde) lösen können
  11. Es darf nur unbelastetes Holz (Waldholz) gelagert werden.
  12. Der Lagerplatz dient ausschließlich der Lagerung von Brennholz. Die Lagerung von Baustoffen (Steinen, Bretter usw.), Geräten und Maschinen jeglicher Art ist nicht zulässig.
  13. Noch nicht gespaltenes Holz muss zügig aufgearbeitet und gestapelt werden. Es darf nur dort zur Lagerung kommendes Holz bearbeitet werden.
  14. Holzbearbeitung (Sägen, spalten, usw.) darf nur werktags zwischen 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr erfolgen.
  15. Der Eigentümer haftet für die ordnungsgemäße Holzlagerung sowie die sichere Befestigung der Abdeckung des Brennholzes.
  16. Eine Unterverpachtung ist ausgeschlossen
  17. Für die Gemeinde besteht keine Haftung bei Diebstahl oder abhanden gekommenes Holz.
  18. Sofern o.g. Punkte nicht eingehalten werden hat die Gemeinde ein jederzeitiges Kündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende.
  19. Der Pachtpreis je Meter Lagerfläche beträgt 2,00 €/Jahr.
  20. Der Lagerplatz wird von der Gemeinde schriftlich zugewiesen.

 

 

Schornsteinfeger

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für Straßberg und Kaiseringen:

 

Kehrbezirk Zollernalbkreis 02

Vitali Völker

Bitzer Steige 11

72458 Albstadt

Mobil: 0160/5670264

Email: vv.schornsteinfeger@gmail.com

 

 

Kehrbezirk Zollernalbkreis 17

Stephan Altmann

Max-Löwenstein-Weg

72458 Albstadt

Mobil: 0160/7577262

Email: altmann-stephan@hotmail.com

 

 

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. http://www.schornsteinfeger.de/

 

 

Notariat

 

Zuständigkeit in Nachlassangelegenheiten:

Amtsgericht Albstadt

Nachlass- und Betreuungsgericht

Postfach 100001

72421 Albstadt

Tel.: (07432 90759-0)

Fax: (07432 90759-299)

 

 

 

Zuständigkeit Grundbuchangelegenheiten:

Amtsgericht-Grundbuchamt-Sigmaringen

Fidelis-Graf-Straße 2

72488 Sigmaringen

Tel.: 07571 / 18 21 - 250

Fax: 07571 / 18 21 – 299

 

 

 

Grundbucheinsichtstelle

Grundbuchauszüge, Grundbuchauskünfte

Gemeinde Verwaltung Straßberg

Frau Dech

Lindenstraße 5

72479 Straßberg

Tel.: 07434/9384-22

Fax: 07434/938444

E-Mail: dech@strassberg.de

 

 

 

 

Polizei

Polizeiposten Winterlingen

Sigmaringer Straße 17

72474 Winterlingen

Telefon: 07434/93900

Fax: 07434/939010

E-Mail: WINTERLINGEN.PW@polizei.bwl.de

Internet: http://www.polizei-bw.de/Dienststellen/pptuttlingen

 

 

Polizeirevier Albstadt

Rudolf-Diesel-Straße 3

72461 Albstadt

Telefon: 07432 955-0

Fax: 07432 955-109

E-Mail: ALBSTADT.PREV@polizei.bwl.de

Internet: http://www.polizei-bw.de/Dienststellen/pptuttlingen

 

 

Gesundheit